Deutsche Rentenversicherung

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Oberärztin*Oberarzt (m/w/div) - Fachärzt*in für Physikalische und Rehabilitative Medizin oder für die Orthopädie

Auf einem Blick

  • Ort: Bad Steben
  • Bewerbungsfrist: 31.10.2024
  • Eintrittsdatum: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
  • Beschäftigung: Teilzeit bis max. 20,00 WoStd., vorerst befristet bis 31.07.2026 gemäß § 14 TzBfG (1) Nr. 3
  • Vergütung: Entgeltgruppe II TV DRV-Bund, zzgl. 487,82 EUR monatlicher Oberarztzulage bei 20,00 WoStd.
  • Ausschreibungsnr.: 15/20 - 12/2024

Jetzt bewerben

Vorteile

  • Betriebliche Altersvorsorge (VBL)

  • Bezahlung nach Tarifvertrag

  • Vermögenswirksame Leistungen

  • Familienfreundliche Arbeitszeit

  • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

  • Herausforderungen

Tätigkeitsbereich

Das Reha-Zentrum Bad Steben der Deutschen Rentenversicherung Bund, bestehend aus den Kliniken Auental und Franken behandelt Krankheiten der Bewegungsorgane und bietet die Indikationen VOR und MBOR (Orthopädie). Insgesamt können 360 Betten belegt werden. Bad Steben gehört zum Landkreis Hof im Regierungsbezirk Oberfranken des Freistaates Bayern und liegt an der Bayerisch/Thüringischen Landesgrenze in landschaftlich schöner Lage im Naturpark Frankenwald.

Ihre Aufgaben

  • Sie führen fachärztliche Tätigkeiten aus
  • In Ihren Aufgabenbereich fällt das Ausüben der Fachaufsicht sowie Mitwirken bei der Weiterbildung und Supervision der Assistenzärzt*innen.
  • Sie nehmen die Personal- und Fachverantwortung eines Bereiches wahr und gestalten proaktiv die übertragenen Aufgaben des Bereichs.
  • Sie unterstützen die Klinikleitung bei der Umsetzung und dem Nachhalten von Veränderungsprozessen.
  • Sie sind verantwortlich für die aktive Anwendung der Führungsinstrumente der Personalentwicklung und des Betrieblichen Gesundheitsmanagements.

Es handelt sich um eine Führungsposition.

Die Tätigkeit erfordert einen sicheren Umgang mit dem PC (zum Beispiel Word, Excel, Time Base).

Die Tätigkeit ist verbunden neben einer 5 Tage Woche (Montag - Freitag) mit Rufbereitschaftszeiten auch am Wochenende und an Feiertagen.

Wir erwarten

  • Sie verfügen über die Approbation als Ärztin*Arzt.
  • Weiterhin verfügen Sie über die indikationsbezogene Facharztanerkennung und gegebenenfalls Schwerpunktbezeichnung und beziehungsweise oder Zusatzbezeichnungen.
  • Sie haben die Zusatzbezeichnung „Sozialmedizin“ oder „Rehabilitationswesen“ erlangt. (Soweit die Zusatzbezeichnung nicht vorliegt ist der Beginn der erfolgreichen Teilnahme an der Weiterbildung innerhalb von zwei Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit erforderlich)
  • Sie verfügen über eine fundierte Berufserfahrung.

Wir bieten

  • Familienfreundliche Arbeitszeiten, mit einer Teilzeitbeschäftigung von 20 WoStd., diese werden abgeleistet in einem Rhythmus von einer Woche 40 Stunden und die darauffolgende Woche = FREIwoche
  • Die Zahlung einer Zulage für Oberärztin*Oberarzt in Höhe von 487,00 EUR bei 20 WoStd.
  • Ein Deutschlandjobticket mit einer Arbeitgeberbezuschussung von 25 Prozent des Preises des Deutschlandtickets
  • Unterstützung und Förderung von Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Betriebliche Altersvorsorge (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder - VBL)
  • Möglichkeit zur Teilnahme an der Personalverpflegung und dem Betriebssport
  • BENEFITS Vorteilportal für Mitarbeiterangebote

Bei uns finden Sie die Möglichkeit, hochwertige Rehabilitation durchzuführen und weiterzuentwickeln. Wir bieten Ihnen einen sicheren Arbeitsplatz mit Vergütung nach dem Tarifvertrag der Deutschen Rentenversicherung Bund (TV DRV-Bund), Entgeltgruppe II, zzgl. Zulagen.

Haben Sie Fragen? Dann steht Ihnen der Ärztliche Direktor, Herr Dr. med. Bertram Geigner, unter der Telefonnummer 09288 958 160, gerne zur Verfügung.

Hinweis Diese Stellenausschreibung bezieht sich auf einen Bereich, in dem Frauen im Sinne des Bundesgleichstellungsgesetzes unterrepräsentiert sind. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt. Wir sehen daher Bewerbungen von Frauen mit besonderem Interesse entgegen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass in unseren Reha-Zentren gemäß seit dem 1. März 2020 geltenden Masernschutzgesetz - nach 1970 geborene Personen, vor Aufnahme der Tätigkeit mindestens zwei Masernimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen müssen.
Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.

weitere Informationen

Bewerber*innen, die sich in der engeren Auswahl befinden, werden zu einem Gespräch eingeladen.

Kontakt

Sabine Elinger